Kosten


Die Kostenfrage ist für Sie wesentlich.

Daher ist es mein Anliegen, diese stets nachvollziehbar zu vermitteln.

 

Sie können mich für genauere Informationen jederzeit unverbindlich anrufen.

Grundsätzlich richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

HÖHE DER KOSTEN

Diese richtet sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten zumeist nach dem Wert des Streitgegenstandes und in Straf- und Bußgeldsachen nach einem gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen.

 

 

ERSTATTUNG DER KOSTEN

 

ZIVILRECHT

Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Kosten einer gerichtlichen Streitigkeit. Bekommt der Anspruchsteller vor Gericht nur teilweise Recht, werden die Kosten in der entsprechenden Quote auf die Parteien verteilt.

Außergerichtlich hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, wenn sie sich bei Einschaltung des Anwalts bereits in Verzug befand.

 

BUSSGELDVERFAHREN

Hier wird Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

 

STRAFSACHEN

Die Rechtsschutzversicherung kann u. U. auch in Strafsachen Ihre Kosten übernehmen, dies kommt aber auf den Einzelfall an, z.B. bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens.

 

VERKEHRSUNFALLSACHEN - SONDERREGELUNG

Während ansonsten die außergerichtlichen Anwaltskosten nur ersetzt werden, wenn sich die Gegenseite bei Einschaltung des Anwalts bereits in Verzug befand, ist dies in Verkehrsunfallsachen anders.

Hier darf der Geschädigte gegenüber der als Fachmann geltenden Kfz-Versicherung sofort einen Anwalt beauftragen. Dies hat sich innerhalb der Rechtsprechung aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit entwickelt.

Da die Unfallregulierung zunehmend komplexer wird, benötigen Unfallgeschädigte in aller Regel anwaltliche Hilfe, um verlässlich beurteilen zu können, welche Schäden ersatzfähig sind und wie ihre Ansprüche durchgesetzt werden können.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden also Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung erstattet.

 

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Diese steht Ihnen in Unfallsachen und Bußgeldverfahren zur Seite. Unter bestimmten Vorraussetzungen auch im Rahmen eines Strafverfahrens.

Sie haben bei jeder Rechtschutzversicherung freie Anwaltswahl und sollten sich daher für einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts entscheiden.

 

VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

In bestimmten Fällen schließen wir eine Vergütungsvereinbarung auf Pauschal- oder Stundenbasis ab.

 

ERSTBERATUNG

Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird bei nachfolgender Mandatserteilung auf das weitere Honorar angerechnet.

 

Bei Fagen rufen Sie uns an!

FRANZISKA WITSCHEL

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Bavariaring 26

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